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Am 24.09.26 sprach ich auf der BETA Konferenz in Dresden als Rednerin im Panel „Wem gehört das Werk?“ über das Thema KI und Urheberrecht, speziell im Bereich der Illustration, sowie unsere aktuelle Lage als Illustrator:innen. Unter anderem thematisierte ich den TDM „Deckmantel“ (keineswegs nur wissenschaftliche sondern kommerzielle Nutzung), das Training mit unlizenziertem urheberrechtlich geschütztem Material, fehlenden Schutz und fehlende Durchsetzung unserer Rechte, den AI Act der noch unzureichend für Urhebende ist und die Verdrängung/direkte Konkurrenz für Urhebende. Auch den Fall NEINhorn (Carlsen gegen OpenAI) haben wir kurz behandelt.
Die Reaktionen aus dem Publikum und spätere Gespräche zeigten Zustimmung und auch Verwunderung. Zudem stellte ich die Arbeit unseres Berufsverbandes Illustratoren Organisation vor und beschrieb die konkreten Forderungen, die wir als Berufsverband haben: Verantwortung von Anbietern, Transparenzpflicht, Kollektiver Vergütungsanspruch, Lizenzpflicht mit echtem Opt-In und Nachweispflicht für System-Anbieter.

Welche Bekräftigungen habe ich mitgenommen?
– Menschen interessieren sich für Menschengemachtes, für Kunst, und für Urheberrecht
– Wir ziehen an einem Strang mit anderen Kreativen wie Musiker:innen und Synchronsprechenden (uvm.), aber auch mit so manchen Expert:innen aus Recht und IT
– Es bleibt dabei: Die Rechte von uns Kreativen müssen geschützt und durchgesetzt werden – und dabei geht es um viel mehr als „nur“ Jobs, sondern es geht um unsere Kultur und worauf wir als Gesellschaft zusteuern wollen.

Welche Herausforderungen habe ich mitgenommen?
– Nicht allen ist klar, was Urheberrecht eigentlich „soll“ – was sie haben und was ihnen gerade weggenommen wird. Das zeigt sich u.a. bei der häufiger vorkommenden Forderung (sogar durch manche Kreative), das Urheberrecht doch einfach abzuschaffen.
– Wir Kreative haben eine bewundernswerte Anpassungsfähigkeit, doch teils gibt man sich sehr schnell mit „der aktuellen Situation“ zufrieden.

Urheberrecht macht möglich, dass wir von unserem Schaffen – egal ob künstlerisch-kreativ oder wissenschaftlich – leben können. Es packt so etwas Abstraktes wie unsere Schöpfungskraft in einen materiellen Rahmen und gibt uns die Grundlage dafür, unsere Kunst nicht nur als Hobby sondern als Profession auszuführen und uns darin zu spezialisieren. Unter anderem sichert uns das Urheberrecht unsere Namensnennung, eine Vergütung und alleinige Bestimmung über Nutzungsrechte zu. Durch das Urheberrecht gibt es Verwertungsgesellschaften wie die VG Bild-Kunst, VG Wort oder Gema, die unsere Rechte wahrnehmen und uns Kreative an Ausschüttungen beteiligen – für viele Kreative ein nicht zu verachtender Teil ihres Einkommens. Nur durch das Urheberrecht dürfen wir entscheiden, wo, wie und für welches Nutzungshonorar unsere Werke genutzt werden. Nur durch das Urheberrecht können Kreative (im besten Fall) allein von ihrer Arbeit leben und ihre Kunst auf höchstem professionellem Niveau betreiben.

Ich hatte den Eindruck und hoffe, dass die Anwesenden die Veranstaltung mit mehr Einblick in unseren Beruf, generative KI und Urheberrecht verlassen konnten – und ich wünsche mir, dass wir weiter Kunst machen, aufklären, und gemeinsam für unsere Rechte einstehen.

 


Danke an meine Mit-Redner Demian Kappenstein (Musiker und Vorstand Pro Musik e.V.), Georg Manthey (Spirit Legal – vertritt den vds in der Auseinandersetzung mit Netflix) und Prof. Dr. Markus Heinker (Hochschule Mittweida), sowie an Susanne Krauß für die fantastische Moderation und Kreatives Sachsen. Danke, dass ihr uns ein Podium gegeben habt, um über dieses wichtige Thema zu sprechen.

Fotos: © David Pinzer | KREATIVES SACHSEN

 

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